Spielordnung Gast- und Naabtalregel
0. Intro
Auf den Plätzen des Tennisclub Teublitz e.V. ist es unter den nachstehenden Regelungen möglich, mit Gästen oder Mitgliedern anderer Vereine der Naabtalvereinigung (ASV Burglengenfeld, TV Burglengenfeld, TC Kallmünz, TC Leonberg, TC Maxhütte-Haidhof und TC Teublitz) zu spielen.
1. Allgemein
- In Teublitz gibt es grundsätzlich keine reinen Gastspiele. Es muss immer ein Mitglied des Tennisclub Teublitz mitspielen, der das Spiel auch im Platzbuchungssystem buchen muss.
- Ab Eröffnung der Plätze bis zum Beginn der Medenrunde (üblich Anfang Mai) sind in Teublitz grundsätzlich keine Gastspiele möglich.
- Gastspiele können ab Beginn der Medenrunde (üblich Anfang Mai) gebucht werden.
- Kostenfreie Gastspiele mit Mitgliedern anderer Vereine der Naabtalvereinigung sind mit Beginn des alljährlichen Naabtalturniers
(üblich Ende Juli) möglich. - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von Vereinen der Naabtalvereinigung sind davon ausgenommen.
Buchungsregeln für die Monate März bis Oktober im Überblick:
2. Gastspiele
- Gastspiele können ab Beginn der Medenrunde (üblich Anfang Mai) durch Mitglieder des Tennisclub Teublitz im Platzbuchungssystem gebucht werden. Dazu steht im Platzbuchungsystem der Mitspieler „Gast“ zur Verfügung und muss entsprechend mit gebucht werden.
3. Naabtalregel
- Für Erwachsene startet die Möglichkeit des kostenfreien und vereinsübergreifenden Spielbetriebs mit Mitgliedern anderer Vereine der
Naabtalvereinigung mit Beginn des alljährlichen Naabtalturniers (üblich Ende Juli). - Ab diesem Zeitpunkt steht im Platzbuchungssystem der Mitspieler „Gast (Naabtal)“ zur Verfügung und muss entsprechend mit gebucht werden.
- Auf die „Fair use“ und weiterführende Regelungen wird explizit an dieser Stelle hingewiesen.
4. Spielgemeinschaften und Training
- Nichtmitglieder können bei durch den Verein organisierten Mannschaftstrainings bei Spielgemeinschaften (mit/ohne Trainer)
unabhängig vom Zeitpunkt mittrainieren. - Ausnahmen für Traineranwerbung, zur Bildung von Mannschaften oder Spielgemeinschaften sowie zur Mitgliedergewinnung können durch die Vorstandschaft gesondert geregelt werden.
- Möchte ein Spieler, der nicht im Tennisclub Teublitz Mitglied ist, ein regelmäßiges gewerbliches Training auf dessen Anlage in Anspruch
nehmen, so ist eine Mitgliedschaft zwingend erforderlich und wird vom Tennisclub Teublitz nicht ohne diese geduldet. Dies gilt für alle
Altersklassen ausnahmslos.
5. Abrechnung
- Gastspiele sind im Platzbuchungssystem zu buchen.
- Gastspiele werden am Ende der Sommersaison durch den Verein abgerechnet.
- Die Abrechnung erfolgt bargeldlos und nach Datenlage. Das bedeutet, dass die gebuchten Gastspiele vom Bucher der jeweiligen Partiengesammelt abgebucht werden.
- Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, nicht stattfindende Gastspiele (z.B. auf Grund der Witterung) zu stornieren. Ansonsten
werden diese abgerechnet. - Gastspiele werden mit 10€ pro Stunde abgerechnet (Stand: April 2025).
6. „Fair use“ und weiterführende Regelungen
- Fair Use – gelegentliche Nutzung: Die Nutzung im Rahmen dieser Regelung darf nur gelegentlich und in einem angemessenen Umfang
erfolgen. Ein regelmäßiger oder übermäßiger Gebrauch – insbesondere mit dem Ziel, die eigene Vereinsmitgliedschaft zu umgehen – widerspricht dem Geist dieser Vereinbarung und ist unzulässig. Der Tennisclub Teublitz behält sich das Recht vor, bei erkennbar missbräuchlicher Nutzung einzuschreiten. - Nutzung im Rahmen freier Kapazitäten: Die Nutzung ist nur gestattet, wenn die Anlage nicht durch Vereinsveranstaltungen, Trainingseinheiten oder gebuchte Gruppen belegt ist.
- Eigenverantwortung und Rücksichtnahme: Die Nutzenden verpflichten sich, die Anlage sorgsam zu behandeln, Rücksicht auf andere Nutzer zu nehmen und die Hausordnung einzuhalten.
- Widerrufsvorbehalt: Der Tennisclub Teublitz behält sich vor, die Nutzung im Einzelfall oder generell zu untersagen, insbesondere bei wiederholten Regelverstößen, übermäßiger Nutzung oder Überlastung der Anlage.
- Haftung und Versicherung: Mitglieder der Mitgliedsvereine der Naabtalvereinigung oder anderer Sportvereine in Bayern sind im Rahmen
der BLSV Mitgliedschaft durch den Rahmenvertrag der ARAG Sportversicherung versichert, sofern die Vereine dort Mitglied sind und ihre
Mitglieder regelmäßig melden. In allen anderen Fällen erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Tennisclub Teublitz ist
ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Werden durch Gastspieler Schäden an den Plätzen oder der Anlage verursacht, behält sich der
Tennisclub Teublitz vor, diese Ansprüche bei den Gastspielern geltend zu machen.
Stand: 27.04.2025
Regelung zum Download: 2025-04-27 - TCT Spielordnung Gast- und Naabtalregel.pdf